Ausschreibung, Vergabe und Objektüberwachung/Bauleitung
Unser Unternehmen arbeitet seit Jahrzehnten vor allem für öffentliche Auftraggeber, für die die VOB bekanntermaßen bindend ist.
Daher sind uns die Anforderungen, die an eine Leistungsbeschreibung gemäß § 7 VOB/A hinsichtlich Eindeutigkeit und vollständiger Beschreibung gestellt werden, bestens vertraut. Auch die Anwendung des Standardleistungsbuches (STLB-Bau) wie natürlich auch die funktionale Leistungsbeschreibung (FLB/Leistungsprogramm) sind für uns selbstverständlich. Wir sind seit Gründung im Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB) vertreten und leiten den Arbeitskreis 090 Baulogistik.